Interview zur neuen EU-Verordnung mit Herrn Dr. Krause, Geschäftsführer bvfa e.V.
Verantwortung im Brandschutz – warum der bvfa und seine Mitglieder das PFAS-Verbot aktiv unterstützen Frage:…
Bislang wurden bei der Herstellung von Schaumlöschmitteln bestimmte Fluortenside verwendet. Diese Substanzen sind Stoffe der PFAS-Gruppe, die in Schaumfeuerlöschern jetzt verboten wurden. Denn: Das PFAS-Verbot wurde am 2. Oktober 2025 europaweit gesetzlich beschlossen.
Jetzt geht es darum, richtig zu handeln, damit alle von der Umstellung profitieren; Sie, Ihr Betrieb, Ihre Bilanzen UND die Umwelt! Und diese Effekte kann man jetzt schon mitnehmen.
Für Unternehmen mit PFAS-haltigen Schaumlöschern sind vor allem zwei Zeitpunkte wichtig:
– 23. Oktober 2026: Ab diesem Datum dürfen PFAS-haltige Schaumlöscher grundsätzlich nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Neue Schaumlöscher, die PFAS enthalten, sind dann faktisch vom Markt verschwunden und dürfen nicht mehr gekauft werden.
– 31. Dezember 2030: Spätestens bis zu diesem Datum müssen PFAS-haltige Schaumlöscher im Bestand ersetzt oder außer Betrieb genommen sein. Danach dürfen sie nicht mehr verwendet werden.
Damit ist klar: Unternehmen haben einen Übergangszeitraum, in dem sie ihre Feuerlöscher-Bestände umstellen können – aber dieser Zeitraum ist begrenzt. Und die Nachfrage, Verfügbarkeiten und Preise werden sich im Verlauf der der Übergangsfristen verschärfen.
Am 2. Oktober 2025 hat die EU eine Verordnung verabschiedet, die den Einsatz von PFAS in Feuerlöschern Schritt für Schritt verbieten wird. Was bedeutet das konkret für Ihre Feuerlöscher – und ab wann müssen Sie handeln?
Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie in einem Blogbeitrag zusammengefasst. Hier geht es zum Beitrag.

Die Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöscher hat nachweislich einen positiven Effekt auf die Umwelt. Deswegen haben die im bvfa e.V. organisierten Hersteller ausnahmslos die Produktion von fluorhaltigen Schaumlöschern gestoppt – unabhängig von der Gesetzeslage – als starkes Zeichen für nachhaltigen Brandschutz!
Das bedeutet für Sie: Die Möglichkeit der Umstellung ist jetzt schon flächendeckend möglich und eine klare Empfehlung von uns als Verband. Wir vom bvfa klären Sie auf dieser Website darüber auf, was das Verbot für wen bedeutet, und welche Maßnehmen nun zu ergreifen sind.
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Die neue EU-Verordnung zu PFAS in Feuerlöschern bringt spürbare Veränderungen für die Branche mit sich. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern ebenso um eine klare unternehmerische Haltung. Im Interview verrät Dr. Krause, Geschäftsführer des bvfa, warum dem Verband und seinen Mitgliedsunternehmen das PFAS-Verbot unabhängig von der Gesetzeslage ein besonderes Anliegen ist.
Klicken Sie auf den untenstehenden Link und lesen Sie das gesamte Interview.

Wir haben unseren Geschäftsführer Dr. Wolfram Krause gefragt, warum er ein Verbot für PFAS-haltige Löschschäume befürwortet. Im Gespräch erläutert Herr Dr. Krause unter anderem, wie sich die Verwendung von PFAS-freien Feuerlöschern positiv auf die langfristigen Betriebskosten von Unternehmen auswirkt.
Klicken Sie auf den untenstehenden Link und lesen Sie das gesamte Interview.


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